Hahaha. Nicht so lange die cdu das Sagen hat.
Angesichts der aktuellen Bundesregierung und ihrer Rechtsextremismus-Politik: Ist “Beförderung” eine Konsequenz?
Natürlich ist das eine mögliche Konsequenz. Es steht ja nirgends geschrieben, dass Konsequenzen immer negativ sein müssen. Sie müssen nur folgen.
Rein rechtlich gesehen kann es doch nicht unklar sein. Solange die AfD nicht verboten ist müssen Konsequenzen illegale Diskriminierung sein. Nach einem Verbot sind Konsequenzen Pflicht. Korrekt wäre dann, wenn dies nur für Menschen gilt, die sich weiter engagieren. Gesetze dürfen nicht rückwirkend etwas bestrafen das legal war.
Solange die AfD nicht verboten ist müssen Konsequenzen illegale Diskriminierung sein.
Nope. Begründete Zweifel an der Verfassungstreue reichen aus, kein Afd-Verbot erforderlich.
Nach h. M. kann auch bereits die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation Zweifel an der Verfassungstreue begründen.
https://www.rechtslexikon.net/d/verfassungstreue/verfassungstreue.htm
Gesichert rechtsextrem ist aber nicht verfassungsfeindlich. Bei der Einstufung geht es nur um den Umfang der Überwachung.
Es gilt sogar
aber allein die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation für eine Ablehnung nicht ausreichend sein läßt, sondern eine Prüfung jedes Einzelfalles verlangt
Damit gilt das Gegenteil, selbst ein AfD Verbot reicht nicht.
Die Tagesschau vermeidet leider eine genaue Analyse der Rechtslage.