

Rein rechtlich gesehen kann es doch nicht unklar sein. Solange die AfD nicht verboten ist müssen Konsequenzen illegale Diskriminierung sein. Nach einem Verbot sind Konsequenzen Pflicht. Korrekt wäre dann, wenn dies nur für Menschen gilt, die sich weiter engagieren. Gesetze dürfen nicht rückwirkend etwas bestrafen das legal war.
https://www.rechtslexikon.net/d/verfassungstreue/verfassungstreue.htm
Gesichert rechtsextrem ist aber nicht verfassungsfeindlich. Bei der Einstufung geht es nur um den Umfang der Überwachung.
Es gilt sogar
Damit gilt das Gegenteil, selbst ein AfD Verbot reicht nicht.
Die Tagesschau vermeidet leider eine genaue Analyse der Rechtslage.