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    15 hours ago

    Nach h. M. kann auch bereits die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation Zweifel an der Verfassungstreue begründen.

    https://www.rechtslexikon.net/d/verfassungstreue/verfassungstreue.htm

    Gesichert rechtsextrem ist aber nicht verfassungsfeindlich. Bei der Einstufung geht es nur um den Umfang der Überwachung.

    Es gilt sogar

    aber allein die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation für eine Ablehnung nicht ausreichend sein läßt, sondern eine Prüfung jedes Einzelfalles verlangt

    Damit gilt das Gegenteil, selbst ein AfD Verbot reicht nicht.

    Die Tagesschau vermeidet leider eine genaue Analyse der Rechtslage.