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22 days agoKreislaufwirtschaftsgesetz wenn ich es noch in Erinnerung habe besagt das Händler den Müll dessen zurücknehmen müssen was sie verkaufen. Gibt paar Ausnahmen, z.b. kleine Ladenfläche und Duales System. Motoröl, Pappe, Batterien, etc.
Und eben Elektroschrott bei Läden mit “großer Ladenfläche”. Gibt aber auch schon Städte die haben in paar Gebäuden extra Tonnen zum entsorgen, oder einmal im Jahr kostenlose Anmeldung von Elektroschrottentsorgung.
Als Ausnahme weil die nicht im KrWG sondern als eigenes im BattG(Batteriegesetz) geregelt sind. Aber ja, müssen auch zurückgenommen werden.
Der Gedanke ist immer derselbe, aber Lobbyverbände wehren sich soweit sie können. Sowas wie Pfand auf Saftflaschen zum Beispiel. Pappe und so wird ja im Supermarkt auch Angeboten. Da stehen nach der Kasse ja diese Mülleimer die oftmals maßlos überfüllt sind.