Nach dem tödlichen Messerstich im Hauptbahnhof Kaiserslautern ist eine junge Frau wegen Totschlags verurteilt worden. Sie war sexuell belästigt worden. Das Gericht prüfte, ob ihre Tat durch Notwehr gerechtfertigt war.
Wenn ich ein Messer zücke und damit Stichbewegungen in Richtung eines Anderen mache, dann ist das Festhalten meines Arms kein rechtswidriger Angriff.
Also ist es auch keine Notwehr, ihn dann zu erstechen.
Wenn ich ein Messer zücke und damit Stichbewegungen in Richtung eines Anderen mache, dann ist das Festhalten meines Arms kein rechtswidriger Angriff.
Also ist es auch keine Notwehr, ihn dann zu erstechen.